Strenge Regeln für Deutsche Telekom
Der Deutschen Telekom drohen künftig Vertragsstrafen, wenn sie die Bereitstellung von Mietleitungen für ihre Konkurrenten verschleppt.
Mit verbindlichen Fristen will die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Ex-Monopolisten dazu verpflichten, gestaffelt nach Bandbreiten die Leitungen zwischen 12 und 30 Arbeitstagen anzuliefern.
Wettbewerbsverstöße sollen hierdurch künftig verhindert werden.
Die Strafen
Bei Überschreitung der Frist muss die Telekom je Kalendertag eine
Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent der monatlichen Miete zahlen.
Je nach Anschlussart könnte sich bei einer Lieferverzögerung von 30
Tagen ein Betrag von mehreren Tausend Euro ergeben.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAnreize, die Fristen einzuhalten
Die jetzige Lösung stelle keine unverhältnismäßige Bürde dar, sondern schaffe vertragskonforme Anreize, die Lieferfristen einzuhalten, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten [VATM] begrüßte die Entscheidung der Regulierungsbehörde. Damit werde die Telekom endlich zu einer Vertragsgestaltung angehalten, die im Wirtschaftsleben gang und gäbe sei, erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in Köln.
VATM
