28.05.2002

DEUTSCHLAND

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Scharfe Kritik an Datenerfassung nach TKG

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen eine umfassende Speicherung der Kundendaten im Bereich der Telekommunikation ab.

Die neue Überwachungsregelung

Nach einem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Änderungsentwurf sollen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet werden, Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Rufnummern sowie die Personalausweisnummern ihrer Kunden zu erfassen.

Mit diesen Änderungen sollen vor allem die Daten von bisher anonymen Nutzern der Prepaid-Karten erfasst werden. Auf die Daten sollen die Strafverfolgungsbehörden zugreifen dürfen.

Auch Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen und Behörden, die ihren Mitarbeitern das private Telefonieren gestatten, sollen verpflichtet werden, die Personalausweisnummern zu registrieren.

Entwurf widerspricht EU-Richtlinie

Das eigentliche Ziel, die Strafverfolgung von Prepaid-Nutzern zu erleichtern, sei mit den Gesetzesänderungen kaum zu erreichen.

Auch die neue Regelung könne nicht verhindern, dass Straftäter in kurzen Zeitabständen neue Prepaid-Karten kauften, auf nicht registrierte Prepaid-Karten aus dem Ausland auswichen oder Strohleute für den Erwerb einsetzten.

Der Entwurf widerspreche auch den Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union, wonach Unternehmen nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten dürften, die sie selbst für ihre Dienstleistungen benötigten.

Außerdem lasse der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums "eine Auseinandersetzung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kundinnen und Kunden der Telekommunikationsunternehmen weitgehend vermissen."