Scharfe Kritik an Datenerfassung nach TKG
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen eine umfassende Speicherung der Kundendaten im Bereich der Telekommunikation ab.
In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten sie den geplanten Eingriff in die Grundrechte und forderten die Bundesregierung auf, von ihrem Gesetzesvorhaben abzulassen.
Entwurf der Änderungen im Telekommunikationsgesetz [TKG]Die neue Überwachungsregelung
Nach einem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Änderungsentwurf sollen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet werden, Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Rufnummern sowie die Personalausweisnummern ihrer Kunden zu erfassen.
Mit diesen Änderungen sollen vor allem die Daten von bisher anonymen Nutzern der Prepaid-Karten erfasst werden. Auf die Daten sollen die Strafverfolgungsbehörden zugreifen dürfen.
Auch Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen und Behörden, die ihren Mitarbeitern das private Telefonieren gestatten, sollen verpflichtet werden, die Personalausweisnummern zu registrieren.
"Anhäufen von Datenbergen wäre sinn- und nutzlos"
In ihrem gemeinsamen Beschluss bezweifelten die
Datenschutzbeauftragten diese Regelung. "Ein solches Anhäufen von
Datenbergen wäre sinn- und nutzlos", kritisierte der
baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Werner Schneider.
Prepaid-Karten bezeichnete er als ein praktisches Beispiel für eine
datenschutzfreundliche Technologie, da sie anonymes Telefonieren
ermögliche.
Bundesbeauftragte für DatenschutzEntwurf widerspricht EU-Richtlinie
Das eigentliche Ziel, die Strafverfolgung von Prepaid-Nutzern zu erleichtern, sei mit den Gesetzesänderungen kaum zu erreichen.
Auch die neue Regelung könne nicht verhindern, dass Straftäter in kurzen Zeitabständen neue Prepaid-Karten kauften, auf nicht registrierte Prepaid-Karten aus dem Ausland auswichen oder Strohleute für den Erwerb einsetzten.
Der Entwurf widerspreche auch den Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union, wonach Unternehmen nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten dürften, die sie selbst für ihre Dienstleistungen benötigten.
Außerdem lasse der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums "eine Auseinandersetzung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kundinnen und Kunden der Telekommunikationsunternehmen weitgehend vermissen."
