27.05.2002

PROZESS

"Kinder.at" gehört nicht Ferrero

Ferrero hat ein weiteres mal das Nachsehen im Prozess um die Domain "kinder.at" gehabt.

Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht im Steit zwischen Ferrero Österreich und dem Domain-Inhaber MediaClan das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 10.12.2001 zu Gunsten von MediaClan bestätigt.

"Wir halten dieses Urteil für richtungsweisend, die Monopolisierung der Alltagssprache durch Konzerne im Internet hintan zuhalten. So ist es für uns nicht weiter verwunderlich, dass das Urteil auch in zweiter Instanz bestätigt wurde," begrüßte Michael Eisenriegler von MediaClan den Richterspruch.

Kein Domain-Grabbing

In seiner Urteilsbegründung führt das Oberlandesgericht laut MediaClan unter anderem an:

"Dem Beklagten sei durch die Wahl einer Domain gar nicht möglich, den Ruf und das Ansehen der Marke 'Kinder' auf seine Dienstleistungen zu übertragen. Ruf und Ansehen sei nämlich mit der Wort-Bild-Marke Kinder in ihrer spezifischen, einmaligen grafischen Aufmachung verbunden, nicht aber mit dem bloßen Wort Kinder.

Diese in der Alltagssprache verwurzelte Bezeichnung an sich lasse bei Verkehrskreisen nicht die Assoziation mit Schokoladeprodukten entstehen. Darüber hinaus sei auch ein sittenwidriger Behinderungswettbewerb durch 'Domain-Grabbing' zu verneinen."