Spionage-Verfügung verschoben
Das Technologieunternehmen Sonicblue, Hersteller des bisher nur in den USA vertriebenen digitalen Videorekorders "ReplayTV 4000", konnte vor Gericht den Aufschub eines Urteils erwirken, nach dem die Nutzer seines Videorekorders ausspioniert werden sollten.
Das Gericht hatte Sonicblue ursprünglich die Auflage erteilt, binnen 60 Tagen eine Tracking-Software zu erstellen. Die Verfügung wird jetzt bis zu einer Anhörung am 3. Juni ausgesetzt.
Digitaler Videorekorder führt zu Urheberrechtsverletzungen
Mehrere Fernsehsender und Hollywood-Studios hatten SonicBlue mit
der Begründung verklagt, der ReplayTV-Rekorder sowie mit dem Gerät
angebotene Dienstleistungen trügen zu Urheberrechtsverletzungen bei.
Sonicblue "ReplayTV 4000"Jeder Klick soll protokolliert werden
Sonicblue war am 26. April vom Bundesbezirksgericht in Los Angeles dazu verurteilt worden, alle verfügbaren Nutzungsdaten seiner User zu protokollieren und diese an die Filmindustrie zu übergeben.
Auf die gerichtliche Anordnung hin sollte Sonicblue jede aufgenommene Sendung, jeden übersprungenen Werbeblock oder jeden Austausch von Aufnahmen mit Dritten aufzeichnen, damit sich die Filmindustrie ein Bild vom Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen machen können.
Man befürchte vor allem sinkende Werbeeinnahmen und die illegale Weitergabe von kostenpflichtigen Inhalten aus Premium-Kanälen.
Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen hatten die gerichtliche Entscheidung angegriffen, da sie einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer darstelle.
"Unglaubliches Eindringen" in die Privatsphäre
Die Electronic Frontier Foundation, eine
Internet-Bürgerrechtsorganisation, hält den Vorfall für ein
"unglaubliches Eindringen" in die Privatsphäre. Hollywood diktiere
den High-Tech-Firmen nun schon per Gerichtsbeschluss und per Hinweis
auf die Copyright-Gesetze, welche Produkte sie zu erstellen hätten.
EFF
