Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister
Das Europäische Parlament hat heute eine Richtlinie für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen beschlossen.
Diese Richtlinie schreibt Finanzdienstleistern, die ihre Produkte per Telefon, Fax oder Internet anbieten, umfassende Informationspflichten vor Vertragsabschluss vor. Dem Kunden werden außerdem europaweit einheitliche Rücktrittsrechte eingeräumt.
E-Commerce-Gesetz wurde abgesegnetKonsumentenschutz
In der heute beschlossenen Form werde die Richtlinie in zwei Jahren EU-weit gültig sein, hieß es in einer Aussendung der SPÖ-Europaabgeordneten Maria Berger.
Die Richtlinie in der jetzt empfohlenen Fassung mache demnach den Konsumenten eine größere Vielfalt von Finanzdienstleistungen [Kredite, Versicherungen, Wertpapiere etc.] zugänglich und verbessere dabei den Konsumentenschutz.
