Nicht genehmigter TA-Rabatt für den Bund
Der alternative Telekom-Anbieter UTA klagt die Telekom Austria [TA].
Grund sind Rabatte für den Bund, die laut UTA bisher vom Telekom-Regulator nicht genehmigt wurden, welche die TA aber bereits seit 1998 dem Bund gewährt.
Im März 2002 habe der Oberlandesgerichtshof [OLG] Wien der TA explizit verboten, "eine dauerhafte Herabsetzung des Endkundentarifes ... anzubieten, zu bewerben und/oder zu verrechnen, ohne über eine Genehmigung der Regulierungsbehörde zu verfügen".
Täglich eine Klage gegen TA
Unter Berufung auf dieses Urteil bringt die UTA seit Mittwoch nun
täglich eine neue Exekutionsklage gegen den Marktführer TA ein.
Sollte den Klagen stattgegeben werden, würden der TA Beugestrafen
von täglich 10.000 bis 100.000 Euro drohen, so UTA-Vorstand Romed
Karre. Die TA glaubt nach eigenen Angaben nicht an eine
Verurteilung.
UTABund-Tarif 18 Prozent unter dem Mindestpreis
Laut UTA zahlt der Bund für ein einminütiges Gespräch in der Österreichzone derzeit pro Minute 0,0227 Euro. Damit liege der derzeitige TA-Tarif für den Bund 18 Prozent unter dem erlaubten Mindestpreis von 0,0278 Euro, zu dem selbst alternative Telekom-Betreiber wie die UTA bei der TA Leitungen anmieten müssen.
Die Konsequenz: Die TA verfüge im Bundesbereich nach wie vor über einen Marktanteil von 95 Prozent.
Die TA weist diese Vorwürfe zurück. In den Bereichen Sprachtelefonie und Datenübertragung gebe man an den Bund Kostensenkungsmaßnahmen weiter, die vom Regulator genehmigt seien.
Weitere Angebote für private Netzwerke und andere Zusatzdienste seien nicht genehmigungspflichtig.
TA blickt den Klagen gelassen entgegen
Den Klagen der UTA blicke die TA "sehr, sehr gelassen entgegen",
so TA-Technik- und Marketingvorstand Rudolf Fischer.
UTA-Geschäftsführer Karre rechnet dennoch mit Beugestrafen für die
TA. Binnen eines Jahres könnten so Strafen von bis zu 36,5 Mio. Euro
anfallen. "Theoretisch könnte das Gericht den TA-Vorstand sogar für
bis zu zwölf Monate in Beugehaft nehmen lassen", so Karre.
Telekom AustriaAuch Telekom-Regulator mit Anzeige gegen TA
Kritik an den Tarifen der TA für den Bund kommt nicht nur von der TA-Konkurrenz, sondern auch vom Telekom-Regulator RTR.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch die Regulierungsbehörde seien die Rabattvereinbarungen zwischen TA und Bund dem Regulator nicht vorgelegt worden, sagte RTR-Sprecherin Daniela Andreasch.
Die RTR habe daraufhin bereits am 31. Jänner 2001 beim Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland wegen der Verwendung nicht genehmigter Entgelte Anzeige erstattet.
Die Anzeige gelte als Anregung zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens. Die RTR tue damit "alles, was im Rahmen unserer Möglichkeiten steht", so Andreasch.
Im Juni Neuausschreibung
Die BundesbeschaffungsgmbH [BBG] wird die gesamte Telefonie des Bundes am 14. Juni 2002 neu ausschreiben, die Zuschlagserteilung ist am 20. September 2002 geplant. Die TA will dabei wieder "alle möglichen Maßnahmen in Anspruch nehmen". Die UTA erwartet, dass spätestens dann der TA-Rabatt für den Bund fällt.
