23.04.2002

NEUER MARKT

Bildquelle: nm

Pennystocks

Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien vom Neuen Markt hat die Deutsche Börse eine empfindliche Niederlage erlitten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte dem Börsenbetreiber heute bis auf weiteres, die Regeln zum Rauswurf von Firmen mit niedrigem Kurs und geringer Marktkapitalisierung auf sechs Firmen anzuwenden, die ein Eilverfahren angestrengt hatten.

Zunächst müsse in den jeweiligen Fällen das erstinstanzliche Hauptverfahren abgewartet werden, hieß es in der Entscheidung des OLG.

Richter ermahnen Börse

Die Richter vertraten die Auffassung, dass in dem Eilverfahren keine "genügende Begründung" für den Ausschluss der Gesellschaften vorgetragen worden sei.

Wolfgang Frank, OLG-Pressereferent und Richter, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: "Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Pennystock-Regeln nicht auch für die anderen Unternehmen am Neuen Markt vorerst aussetzt."

Das Urteil ist den Angaben zufolge gültig für die Unternehmen NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste, GfN und Wizcom.