Pennystocks
Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien vom Neuen Markt hat die Deutsche Börse eine empfindliche Niederlage erlitten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte dem Börsenbetreiber heute bis auf weiteres, die Regeln zum Rauswurf von Firmen mit niedrigem Kurs und geringer Marktkapitalisierung auf sechs Firmen anzuwenden, die ein Eilverfahren angestrengt hatten.
Zunächst müsse in den jeweiligen Fällen das erstinstanzliche Hauptverfahren abgewartet werden, hieß es in der Entscheidung des OLG.
Die Entscheidung bezieht sich auf den im Oktober 2001 von der Börse in das Regelwerk des Neuen Marktes eingeführten Passus, nach dem Unternehmen mit einem Aktienkurs von unter einem Euro und einer Marktkapitalisierung von weniger als 20 Millionen Euro nach einer gewissen Frist vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. In der Gerichtsmitteilung hieß es dazu, aus der Verpflichtungserklärung, welche die Unternehmen anlässlich ihrer Zulassung zum Handel auf dem Neuen Markt abgegeben hätten, ergebe sich für die Börse nicht eine Befugnis zur einseitigen Abänderung des Regelwerkes.
Erster Rauswurf von PleitefirmaRichter ermahnen Börse
Die Richter vertraten die Auffassung, dass in dem Eilverfahren keine "genügende Begründung" für den Ausschluss der Gesellschaften vorgetragen worden sei.
Wolfgang Frank, OLG-Pressereferent und Richter, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: "Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Pennystock-Regeln nicht auch für die anderen Unternehmen am Neuen Markt vorerst aussetzt."
Das Urteil ist den Angaben zufolge gültig für die Unternehmen NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste, GfN und Wizcom.
