16.12.1999

GUTACHTEN

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Wer bei Y2k-Schäden haftet

Während es in den USA für Schäden von Hard- und Software durch das Jahr-2000-Problem spezielle Gesetze gibt, sind die rechtlichen Konsequenzen in Österreich nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Die Lösung von solchen Fällen muss daher aus den allgemeinen Grundsätzen des Privatrechts erfolgen, wobei vor allem Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommen.

Als Faustregel gilt, dass jedes Produkt, das ab 1995 geliefert wurde, Jahr-2000-fähig sein muss. Ist dieses Produkt jedoch mangelhaft, haftet der Hersteller für den Schaden. Zu diesem Schluss kamen die beiden Rechtsanwälte Irene und Rudolf Welser in einem von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegebenen Gutachten.

Ab 1995 sei nämlich das Thema des Jahr-2000-Problems in der Öffentlichkeit durchwegs bekannt gewesen, ab diesem Zeitpunkt habe sich auch ein entsprechendes Problembewusstsein herausgebildet, sagte Irene Welser bei der Präsentation der Studie, die die rechtlichen Konsequenzen der Jahr-2000-Umstellung bei Kauf- und Werkvertrag sowie bei anderen Verträgen wie Miete, Leasing oder Wartungsverträgen untersucht.

Auch die angegebene Lebensdauer könne ein Indiz sein und in jedem Fall als zeitliche Obergrenze angesehen werden. Auf keinen Fall aber könne die technische Machbarkeit als Kriterium dafür herangezogen werden, ob der Produzent für das Produkt hafte oder nicht. Der Rückschluss, dass jeder Konsument bei Schäden durch Produkte, die nach 1995 hergestellt wurden, Anspruch auf Schadenersatz habe, sei aber keinesfalls richtig.