US-Online-Radios vor dem Aus
Die Vereinigung der US-Plattenindustrie, die Recording Industry Association of America [RIAA], will jetzt bei US-Radiosendern, die ihr Programm entweder ausschließlich im Internet verbreiten oder ihre konventionell ausgestrahlten Sendungen gleichzeitig online anbieten, hohe Lizenzgebühren einsammeln.
Das könnte allerdings für die meisten der Kleinstunternehmen den endgültigen Sendeschluss bedeuten.
Bis zum 21. Mai will die US-Behörde Copyright Office ihre Entscheidung treffen, ob die Online-Anbieter anders behandelt werden sollen als traditionelle Radiosender.
Klassische Radios bezahlen vier Prozent ihres Umsatzes an Komponisten und Song-Autoren, aber keinen Cent an die Plattenlabels. Die so genannten Aufführungsgebühren fallen nicht an, das legt ein US-Gesetz aus dem Jahr 1930 fest. Darin wird argumentiert, dass die Radiosender schließlich kostenlose Werbung für Musikaufnahmen machen und damit den Plattenlabels das Geschäft erheblich erleichtern.
RIAAPauschalierte Summen
Die alte Regel für Radios wurde aber 1998 für Online-Medien aufgehoben. Ein damals verabschiedetes Gesetz zum Schutz des Urheberrechts legt fest, dass bei Online-Sendungen Aufführungsgebühren fällig werden.
Auf die Höhe sollten sich Sender und Plattenindustrie einigen. Das gelang aber nicht, deshalb schritten die Beamten des Copyright Office ein.
Sie erarbeiteten im Februar einen für die RIAA besonders ertragreichen Plan, nach dem die Online-Sender nicht etwa einen Prozentanteil ihres Umsatzes abführen müssen, sondern eine feste Summe: 0,14 US-Cent pro Song und pro Hörer.
Aus diesem winzigen Betrag würde für beliebte Sender mit großem Publikum schnell eine sechsstellige Dollar-Summe. "Das wird die Online-Radiounternehmen vernichten", befürchtet Kurt Hanson, der Herausgeber von "Rain", einem Branchenfachblatt der Internet-Radios.
"Für viele der Sender würden dann Gebühren anfallen, die das Doppelte oder Dreifache ihres Jahresumsatzes ausmachen", rechnet Hanson vor. Besonders entsetzt ist er über eine Bestimmung, nach der die Gebühren rückwirkend ab dem Jahr 1998 gelten sollen.
