10.04.2002

ADSL

France Telecom muss Leitungen öffnen

France Telecom muss seine schnellen Internet-Zugänge für Konkurrenten wie die Deutsche Telekom öffnen.

In einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung ordnete ein Pariser Gericht an, dass der Ex-Monopolist der Telekom-Tochter Club Internet/T-Online France ADSL-Breitbandleitungen zum gleichen Tarif und den gleichen technischen Bedingungen anbieten muss wie Wanadoo Interactive, dem Dienst von France Telecom.

Verstoß gegen den freien Wettbewerb

Die Geschäftspraktiken des französischen Staatskonzerns verstärkten monopolistische Strukturen und stellten einen gravierenden Verstoß gegen den freien Wettbewerb dar, befand das Gericht nun.

Konkurrenten würden damit daran gehindert, sich nachhaltig auf dem Markt festzusetzen. Verbraucher müssten in der Folge auf einen gesunden Wettbewerb verzichten.