Pennystock-Verbannung vor Gericht
Der Streit um die Verbannung von Billigaktien vom Neuen Markt geht in eine neue Runde.
Heute verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt die Klagen von sechs Aktiengesellschaften gegen die im Oktober eingeführten Regeln für das Wachstumssegment.
Den Klägern droht wegen ihres niedrigen Aktienkurses der Ausschluss vom Neuen Markt. Ihr Kurs notierte zu lange unter einem Euro, der Börsenwert liegt unter 20 Millionen Euro.
Neue Regeln für den Neuen MarktTendenz wird deutlich
Ein Urteil wird es heute vermutlich noch nicht geben. Allerdings wollen die Richter eine erste Einschätzung abgeben, wie sie vermutlich entscheiden werden.
Damit würde die zweite Instanz erstmals zu der Frage Stellung beziehen, ob die Deutsche Börse die Regeln für den Neuen Markt einseitig ändern durfte.
Das ist rechtlich umstritten, denn nicht alle Unternehmen haben vor ihrem Börsengang erklärt, dass sie das Regelwerk in der jeweils aktuellen Fassung akzeptieren. Daher dürfen die Darmstädter Softwareschmiede Prout und die Hamburger TV- Produktionsfirma MME nicht wegen ihres niedrigen Kursniveaus ausgeschlossen werden.
