23.03.2002

DEUTSCHLAND

Bildquelle: fuZo

Gesetz gegen das Knacken von Pay-TV

Das "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" [ZKDSG] tritt heute, Samstag, in Deutschland in Kraft.

Das berichtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie [BMWI].

Freiheitsstrafe von einem Jahr

Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Das ZKDSG fügt dem Rechtsrahmen rund um das E-Commerce einen weiteren Baustein hinzu.

Vorausgegangen waren das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr im vergangenen Jahr und eine Neufassung des Signaturgesetzes.

Decoder im Mittelpunkt des Interesses

Dabei stehen vor allem Internet-Bezahldienste und zugangsbeschränkende Maßnahmen wie Decoder im Mittelpunkt des Interesses.