Gesetz gegen das Knacken von Pay-TV
Das "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" [ZKDSG] tritt heute, Samstag, in Deutschland in Kraft.
Das berichtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie [BMWI].
Das ZKDSG soll die gewerbsmäßige Herstellung, Verbreitung, Werbung und Wartung von Verfahren oder "Vorrichtungen" verhindern, die dazu dienen, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden.
BMWI - Sicherheit im InternetFreiheitsstrafe von einem Jahr
Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Das ZKDSG fügt dem Rechtsrahmen rund um das E-Commerce einen weiteren Baustein hinzu.
Vorausgegangen waren das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr im vergangenen Jahr und eine Neufassung des Signaturgesetzes.
Gesetz soll Entwicklung beschleunigen
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hofft, dass das Gesetz
"die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation
mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken
sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial" beschleunigen
und flankieren wird.
Web-Piraten stellen neuen Bond-Film ins NetzDecoder im Mittelpunkt des Interesses
Dabei stehen vor allem Internet-Bezahldienste und zugangsbeschränkende Maßnahmen wie Decoder im Mittelpunkt des Interesses.
