E-Commerce-Richtlinie kaum umgesetzt
Die meisten EU-Staaten sind bei der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie, mit der die gesetzlichen Regeln für elektronische Einkäufe in den Mitgliedsstaten vereinheitlicht werden sollen, säumig.
Nur fünf von 15 Ländern haben das EU-Regelwerk fristgerecht mit 1. Jänner 2002 in ihre nationalen Gesetze übernommen. Zu den "Vorreitern" zählen Österreich, Deutschland, Finnland, Irland und Luxemburg.
E-Commerce-Gesetz wurde abgesegnetHarmonisierung gefordert
Der Handelsverband als Vertreter der Mittel- und Großbetriebe im Einzelhandel fordert nun eine rasche Harmonisierung der europäischen Internet-Gesetzgebung.
Die jetzige Situation bewirke noch mehr Unsicherheit als zuvor, kritisiert Handelsverbands-Vizepräsident Erich Höllweger heute in einer Presseinformation.
Während etwa ein österreichischer Anbieter seine Kunden über die einzelnen Schritte beim Online-Einkauf genau informieren müsse, könne es bei Anbietern außerhalb Österreichs passieren, dass nicht einmal bestätigt werde, ob die Bestellung auch ihren virtuellen Bestimmungsort erreicht habe bzw. in welchem Land der Anbieter ansässig ist.
Kritisiert wird auch die unterschiedliche Regelung für die Zusendung von Werbung via E-Mail. Während in Österreich solche Mails nur versendet werden dürfen, wenn der Empfänger seine Zustimmung erteilt hat [Opt-in], folgt die Mehrheit der EU-Staaten der so genannten Opt-out-Regelung, gemäß der sich die Konsumenten in eine so genannte Robinson-Liste eintragen, die von den E-Commerce-Firmen vor Versendung von elektronischer Massenpost konsultiert werden muss.
