Lion.cc bekam EU-Recht
Der jahrelange Streit über die Buchpreisbindung zwischen der EU und Deutschland ist mit einer Selbstverpflichtung der deutschen Verlage und Buchhändler beigelegt worden.
Die EU-Kommission habe auf der Grundlage der Wettbewerbsregeln "kein Problem mit nationalen Buchpreisbindungen", die den Handel zwischen den EU-Staaten "nicht spürbar" beeinträchtigen, betonte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in einer Presseaussendung.
Damit erhielt der damalige Beschwerdeführer, die österreichische Libro-Kette ud ihre Online-Tochter lion.cc, die deutsche Bestseller online weit unter dem gebundenen Preis an deutsche Privatkunden verkauft hatte, weitgehend Recht.
Libro hatte gemeinsam mit dem belgischen Internet-Buchhändler Proxis, der ebenfalls Rabattverkäufe auf dem deutschen Markt geplant hatte, wegen des Verdachts eines zwischen den deutschen Verlagen und Buchhändlern abgesprochenen gemeinsamen Lieferstopps zu Lasten ausländischer Internet-Buchhändler Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Musterprozess zum Online-BuchhandelAusgleich gefunden
Mit der Freigabe des deutschen Buchpreisbindungssystems berücksichtige die EU-Kommission zugleich das nationale Interesse an der Aufrechterhaltung solcher Systeme, die letztlich darauf abzielten, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa zu erhalten.
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Die deutschen Verleger haben sich verpflichtet, den Verkauf von deutschen Büchern durch ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt, vor allem via Internet, nicht zu behindern.
Zugleich wurde aber sichergestellt, dass deutsche Verlage und Buchhandlungen gegen eine Umgehung der nationalen Preisbindung in Deutschland vorgehen können.
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Direkte Internet-Verkäufe an deutsche Endkunden sollen nicht als Umgehung der deutschen Preisbindung angesehen werden. Sie dürfen daher auch nicht mit kollektiven Lieferstopps sanktioniert werden, hält die EU-Kommission fest.
