Klagen gegen Strahlenwerte zwecklos
Bürger, die in der Nähe von Mobilfunkanlagen wohnen und deshalb Gesundheitsschäden befürchten, können in Deutschland derzeit keine Senkung der geltenden Strahlengrenzwerte einklagen.
Das geht aus einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes [BVG] hervor.
Das BVG wies damit die Beschwerde eines Bürgers zurück, der vor Gerichten die Senkung der Grenzwerte durchsetzen wollte, weil eine in der Nähe seines Grundstückes gelegene Mobilfunkanlage angeblich seine Gesundheit schädige.
"Keine Beweise für Gesundheitsgefährdung""Rein hypothetische Gefährdungen"
Der Entscheidung zufolge ist der Staat nicht verpflichtet, Vorsorge "gegen rein hypothetische Gefährdungen" zu betreiben.
Verwaltungsgerichte dürften deshalb Kläger auch darauf verweisen, dass "noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse" über die gesundheitsschädigende Wirkung von Strahlen aus Mobilfunkanalgen vorliegen.
