Fusion von Bild.de und T-Online
Das deutsche Bundeskartellamt hat das gemeinsame Internet-Unternehmen von T-Online und der Bild-Zeitung unter Auflagen genehmigt.
Unter anderem jener, dass der Zugang zum gemeinsamen und kostenpflichtigen "Portal" der Bild.T-Online-AG auch Kunden anderer Internet-Provider und nicht nur jenen von T-Online möglich sein müsse.
Eine gewisse Weltferne, die sich in dieser Argumentation deutscher Kartellrichter niederschlägt, wird nur noch von jener des DPA-Berichterstatters übertroffen.
Wir bringen dieses herrliche Stück Agenturprosa im Originaltext.
Der Zwang attraktiver Inhalte
"Die Unternehmen sicherten rechtsverbindlich zu, dass eine
Mitgliedschaft bei T-Online nicht Voraussetzung für eine Nutzung der
von bild/t.online zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Inhalte
wird. Damit entfällt laut Kartellamt der Zwang, allein wegen
attraktiver Inhalte zum Kunden von T-Online zu werden."
Kartellamt mahnt T-Online abWeiter im Originaltext
"Internet-Nutzer sollen ferner auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen können und über diesen Weg kostenpflichtige Inhalte ansehen oder herunterladen.
Für die Telekom-Tochter T-Online bedeutet der Schritt eine gezielte Stärkung der eigenen Plattform mit Online-Inhalten aus dem Entertainment- oder Infotainmentsektor, die das Unternehmen auch als Provider attraktiver machen soll, wie Branchenexperten erläuterten.
An dem Unternehmen halten der Springer Verlag 63 Prozent und die T-Online-International-AG die übrigen 37 Prozent der Anteile."
