08.03.2002

AGENTURPROSA

Bildquelle: ORF.at

Fusion von Bild.de und T-Online

Das deutsche Bundeskartellamt hat das gemeinsame Internet-Unternehmen von T-Online und der Bild-Zeitung unter Auflagen genehmigt.

Unter anderem jener, dass der Zugang zum gemeinsamen und kostenpflichtigen "Portal" der Bild.T-Online-AG auch Kunden anderer Internet-Provider und nicht nur jenen von T-Online möglich sein müsse.

Eine gewisse Weltferne, die sich in dieser Argumentation deutscher Kartellrichter niederschlägt, wird nur noch von jener des DPA-Berichterstatters übertroffen.

Wir bringen dieses herrliche Stück Agenturprosa im Originaltext.

Weiter im Originaltext

"Internet-Nutzer sollen ferner auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen können und über diesen Weg kostenpflichtige Inhalte ansehen oder herunterladen.

Für die Telekom-Tochter T-Online bedeutet der Schritt eine gezielte Stärkung der eigenen Plattform mit Online-Inhalten aus dem Entertainment- oder Infotainmentsektor, die das Unternehmen auch als Provider attraktiver machen soll, wie Branchenexperten erläuterten.

An dem Unternehmen halten der Springer Verlag 63 Prozent und die T-Online-International-AG die übrigen 37 Prozent der Anteile."