Abkassieren für Hyperlinks
In drei Fällen, die der Wirtschaftskammer [WKÖ] vorliegen, würde sie keine Musterklage riskieren, sagt Ulrike Sehrschön von der zuständigen Abteilung in der WKÖ.
Wie schon berichtet, gab es mehrere Fälle, in denen Private und kleine Firmen Inhalte der Meteodata-Homepage ohne Genehmigung und ohne dafür zu bezahlen in ihr eigenes Angebot integriert hatten.
Für eine kleine Pension im Salzburger Land endete das unerlaubte Framing mit einer Forderung über 100.038 Euro [sic], die dann schrittweise auf 10.000 reduziert wurde. Bedingung der Meteodata laut den Betroffenen: Der Betrag müsse nach längstens zwei Tagen beglichen werden.
Neben diesen relativ klar gelagerten Fällen - wenn man von der Höhe der Beträge und der Vorgangsweise einmal absieht - hat man versucht, von einer bis dato noch unbekannten Zahl von Firmen und Personen abzukassieren, die in der Mehrzahl nur einen Link auf eine einzelne Seite des Meteodata-Angebots gesetzt hatten.
Klage, Kulanz und HyperlinksDas schreiben die Anwälte von Meteodata
"Außer Streit steht, dass grundsätzlich durch das Anbieten eines Werkes auf einer Homepage gleichzeitig die stillschweigende Zustimmung des Urhebers für das Setzen eines so genannten 'Anker-Links' erteilt wird. Der 'Anker-Link' als Ausformung eines Hyperlinks bewirkt einen Wechsel auf die Startseite des Urhebers und ist somit eine eindeutige Zuordnung der angebotenen Leistung gewährleistet."
Das steht in Meteodatas AGB
"Bei einer gewünschten Verlinkung zur METEO-data-Homepage ist
vorher das Einverständnis der METEO-data GmbH einzuholen." So heißt
es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen ein direkter
Link laut Policy der Meteodata eine "Aneignung" dieser Page ist.
Die AGBs der MeteodataDas ist der erlaubte Link - es ist einen Versuch wert, auf diesem Weg die AGBs von Meteodata zu finden.
Meteodata-HomepageDie Anwälte weiter
"In den von unserer Mandantschaft betriebenen Fällen wurde jedoch kein Anker-Link gesetzt, sondern mit Hilfe des 'Framings' bzw. 'Inline-Linkings' Leistungen unserer Mandantschaft in die Homepage eines Dritten eingegliedert."
Damit ist laut telefonischer Auskunft des Meteodata-Marketing-Chefs Rene Hellwig ein Link in den Frame auf eine einzelne Meteodata-Page [wie jener oben auf die AGB] gemeint.
Für diese Art von Links, die im Netz üblich und verbreitet sind, um auf eine bestimmte Seite direkt hinzuweisen, seit es Websites mit Frames gibt, wurde ebenfalls Geld gefordert.
1.465,50 Euro sollte das Setzen eines Links in den Frame von meteodata.com kosten, "kulanterweise" habe Meteodata das dann auf 800 Euro reduziert, wie der Betroffene schreibt.
Das World Wide Web Consortium zu HyperlinksSuchroboter dürfen linken
Alle Pages im Frame, auf die von Menschenhand nicht gelinkt werden darf, sind von Meteodata für die Indizierung durch die Programme der Suchmaschinen freigegegeben.
Google hat im Jänner 2001 sieben entframte Meteodata-Pages allein mit Tiroler Wetter von verschiedenen Tagen nicht nur gelinkt, sondern auch lokal gespeichert.
Die Meteodata-Pages bei GoogleNur die Gegendarstellung blieb
Den Brief der Anwälte von Meteodata finden Sie im Webstandard, der auf die fuZo-Exklusivstory eine eigene Meteodata-Story folgen ließ.
Interessanterweise ist nur noch die Gegendarstellung der Meteodata-Anwälte - die wortgleich an die fuZo ergangen ist - im Volltext übrig.
Die Story, die den Anlass gab, ist im Webstandard mittlerweile verschwunden - es fehlt nämlich der Hyperlink.
Die Gegendarstellung der Rechtanwälte Landl, Edelmann & Thomasberger
