01.03.2002

KEILEREI

Bildquelle: tele.ring

Einstweilige Verfügung gegen tele.ring

Das Oberlandesgericht Wien hat auf Antrag der Telekom Austria gegenüber tele.ring eine Einstweilige Verfügung erlassen, in der tele.ring bei der Anwerbung von Kunden folgende Äußerungen untersagt wurden:

Man komme "von der Post" - "im Auftrag der Telekom" - man sei "Mitarbeiter der Telekom" oder "der Post" - man würde "im Auftrag der Telekom Telefongespräche abwickeln" - man vertreibe "ein neues, günstigeres Produkt der Telekom" - mehrere Telefonbetreiber bzw. tele.ring und "Telekom" hätten sich -"zusammengeschlossen" -"tele.ring und Telekom" sei "dasselbe" - oder man mache "eine Registrierung für die Telekom".

Weiters wurde tele.ring untersagt, mit nicht aktuellen Tariflisten der Telekom Austria zu werben sowie eine Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahl, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Kunden vorliege, zu beantragen.

Das "Haustür-Geschäft"

Das Haustür-Geschäft habe insgesamt 60.000 neue Kunden gebracht. "Wir haben uns bewusst für diesen Vertriebszweig entschieden, um mit den Kunden direkt in Kontakt zu kommen", so Sattlberger.

Die Klage der Telekom Austria in dieser Causa sei bereits vor rund 14 Monaten eingebracht worden. Die unlauteren Werbemethoden seien in der Eigenverantwortung von einigen Angestellten der Firma Zeta Vertriebs GmbH gelegen, an die tele.ring seinen Vertriebszweig ausgelagert habe.

Sämtliche Kundenberater seien außerdem angewiesen, tele.ring-Kleidung zu tragen, sich als tele.ring-Partner zu deklarieren und einen tele.ring-Ausweis vorzuweisen.