Kartellamt mahnt T-Online ab
Das deutsche Bundeskartellamt hat T-Online eine Abmahnung wegen dessen geplanter Beteiligung an dem Nachrichten- und Unterhaltungsportal "bild.de" des Axel-Springer-Verlages geschickt.
Als Grund nannte Kartellamtssprecher Stefan Siebert am Donnerstag in Bonn die Befürchtung der Wettbewerbshüter, die marktbeherrschende Stellung von T-Online könne durch den Einstieg bei "bild.de" noch verstärkt werden.
Die Deutsche Telekom und der Springer-Verlag hatten im April 2001 als ersten Schritt für eine "umfassende Partnerschaft" die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zwischen T-Online und Springer angekündigt. Die T-Online International AG will zu diesem Zweck 37 Prozent von "bild.de" erwerben. Das neue Unternehmen soll den Namen Bild.de/T-Online.de tragen.
Springer und T-Online gründen NachrichtenportalNoch kein Verbot
Siebert zufolge erging die Abmahnung an T-Online Anfang dieser Woche. "Wir sind im Gespräch mit den Unternehmen", fügte er hinzu.
Ob es tatsächlich zu einem Verbot komme, sei noch offen.
