22.02.2002

DISKUSSION

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Patent-Richtlinie der EU unter Beschuss

Die Eurolinux-Allianz übt scharfe Kritik am Vorschlag der Richtlinien für IT-Patente, den die EU-Kommission am Mittwoch präsentiert hat.

Nach Ansicht der Organisation ist die vorgeschlagene Regelung so formuliert, dass sie - entgegen den offiziellen EU-Verlautbarungen - Softwarepatente ermöglicht und dadurch Innovationen hemmt.

Lähmung der Innovationsentwicklung

Der Konflikt dreht sich konkret um die Begrifflichkeit des "technischen Beitrags". Der Nachweis einer technischen Neuerung stellt das Hauptkriterium bei der Frage nach der Patentierbarkeit eines Produktes dar.

"Ein technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf dem Gebiet der Technik, der für eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist", heißt es in Artikel 2 des Richtlinienvorschlags.

"Die ganze Richtlinie ist von Tautologien durchzogen. Konkret will die EU alles, was auf dem Computer läuft, für patentfähig befinden", so Hartmut Pilch, Sprecher der Eurolinux-Allianz.

Obwohl Software grundsätzlich aus der Definition ausgeschlossen ist, drohe daher laut Pilch eine Flut an Softwarepatenten, was Kleinbetriebe und Softwarentwickler massiv benachteilige und die Marktherrschaft großer Unternehmen festige.

Eine Lähmung der Innovationsentwicklung wäre die Folge.

Gesetzeswidrige Erteilung von Patenten

Gleichzeitig unterstellt Eurolinux dem Europäischen Patentamt die gesetzeswidrige Erteilung von 30.000 Software- und Geschäftsverfahrenspatenten in den letzten Jahren, die erst durch die neuen Richtlinien eine legale Basis bekommen würden.

Gert Kolle, Direktor für internationale Rechtsangelegenheiten des Europäischen Patentamts, weist die Vorwürfe zurück:

"Es ist unbestritten, dass eine Reihe von Patenten in den letzten Jahren softwarebezogene Erfindungen waren. Ebenso unbestritten ist, dass jeweils der technische Charakter über die Patentwürdigkeit entschieden hat.

Gesellschaft für Informatik begrüßt Vorschlag der EU

Als "zielführend und praxisgerecht" hat der Präsident der deutschen Gesellschaft für Informatik [GI], Heinrich C. Mayr, den in Brüssel vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen bezeichnet.

Der Vorschlag folge der von der GI seit langem vertretenen Auffassung, dass Softwareerfindungen, die einen technischen Beitrag leisten, der gleiche Schutz wie anderen technische Erfindungen gewährt werden müsse.

Natürlich müssten für Softwarepatente auch die gleichen Kriterien gelten wie für die Patentierung anderer technischer Gegenstände. Neuheit, Erfindungshöhe, Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit und Offenbarung der Erfindung seien auch bei der Patentierung von Software unverzichtbar.