13.02.2002

WAREZ

Bildquelle: orf on

Heiße Luft um "OGH-Raubkopierurteil"

Der "Kurier" hat in seiner heutigen Ausgabe berichtet, dass der Oberste Gerichtshof [OGH] in einem Urteil zu dem Schluss gekommen sei, dass die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms zwar verboten, aber nicht strafbar ist.

Microsoft hat als Kläger in dem Prozess dieser Darstellung inzwischen allerdings vehemt widersprochen:

Demnach hat sich der OGH in dem Prozess "nicht mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Vervielfältigung von Software zum eigenen Gebrauch strafbar ist".

Der Freispruch durch den OGH erfolgte laut Microsoft "aus rein prozessualen Gründen, auf Grund von Mängeln bei der erstinstanzlichen Entscheidung".

Warnung

Microsoft teilt weiter mit, dass "nach wie vor außer Zweifel steht, dass die unbefugte Vervielfältigung von Software zum eigenen Gebrauch rechtswidrig ist."

"Sie zieht massive zivilrechtliche Ansprüche insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung der Eingriffsgegenstände, Rechnungslegung und Zahlung nach sich. Der Zahlungsanspruch umfasst als Mindest-Schadenersatz das doppelt angemessene Entgelt," schließt der Konzern mit deutlich warnendem Ton.