12.02.2002

OUTLAWS

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Was "gesetzlosen" Online-Shops droht

Das zu Jahresbeginn 2002 in Kraft getretene E-Commerce-Gesetz [ECG] findet unter Österreichs Online-Shop-Betreibern noch wenig Anklang.

Wie berichtet halten sich nach einer jüngsten Analyse bisher nur sechs Prozent der heimischen E-Commerce-Anbieter an die Auflagen.

Konsequenzen

Zu der Geldstrafe können noch eine Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz, Wettbewerbsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und ein auf drei Monate verlängertes Rücktrittsrecht des Verbrauchers kommen, warnt das Wiener Beratungsunternehmen Notes Consulting, das den Unternehmen nun die Überprüfung von Websites auf die neuen rechtlichen Erfordernisse anbietet.

Grundsätzlich genügt aber ein einfacher Link im Internet-Shop auf die Unternehmensdaten im Online-Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ]. Damit werden laut WKÖ die Auflagen des ECG ausreichend erfüllt.