31.10.2002

BESCHLUSS

Bildquelle: orf on

Umsatzsteuer auf alle Downloads

Die EU-Finanzminister haben im Februar dieses Jahres endgültig die Besteuerung von kommerziellen Downloads, die von Firmen außerhalb der EU kommen, beschlossen.

Dabei geht es darum, "Steuer-Schlupflöcher zu schließen und damit faire Wettbewerbschancen zu schaffen".

Bisher waren kommerzielle Downloads wie Musik und Filme, bei denen der Konsument seinen Wohnsitz in der EU hat und die liefernde Firma außerhalb, nicht umsatzsteuerpflichtig.

Umsatzsteuerschwankungen

Insbesondere die USA haben die neue Steuerregelung bis zuletzt heftig kritisiert und attackiert.

Kurz vor dem Entscheid ließ die Bush-Regierung verlauten, dass "ernsthafte Bedenken" vorlägen, da US-Unternehmen zukünftig im Zweifelsfall mehr Umsatzsteuer zahlen müssten als ihre EU-Konkurrenten.

Das könnte sich daraus ergeben, dass Firmen innerhalb der EU für Downloads den Steuersatz zahlen, der an ihrem Firmensitz gilt.

US-Firmen sollen nach der neuen Regelung aber den Umsatzsteuersatz entrichten, der am Wohnort des Konsumenten gilt - und dieser schwankt innerhalb der EU ganz beträchtlich zwischen 15 Prozent in Luxemburg und 25 Prozent in Schweden.