Elektronische Signatur am Postamt
Die Datakom hat gemeinsam mit der Österreichischen Post AG ein System zur elektronischen Signatur eingeführt, das für E-Government und E-Business-Anwendungen geeignet ist.
Künftig werden rechtsgültige elektronische Signaturen, die gleichwertig mit einer Unterschrift sind, am Postschalter erhältlich sein.
Das Produkt nennt sich "a-sign Premium" und wurde von der Datakom entwickelt.
Weg zur Bürgerkarte
Mit der Ausgabe von a-sign Premium auf Postämtern soll in Zukunft
verstärkt die Kommunikation mit Ämtern und Behörden elektronisch
abgewickelt werden. Für die "Bürgerkarte" seien damit die
technischen und logistischen Voraussetzungen geschaffen.
"Chipcard darf nicht Bürgerkarte werden"Auch die Sozialversicherungen nutzen mit der Initiative "eSV ¿ elektronische Sozialversicherung" die Möglichkeiten des Internets, elektronische Kommunikations- und Servicewege für den Bürger zu etablieren.
Seit Oktober 2001 wird die elektronische Signatur als zentraler Portaldienst angeboten. Schon jetzt können elektronisch unterzeichnete Anträge bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und ab Mai 2002 bei allen gesetzlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträgern eingebracht werden.
Für die Einrichtung der elektronischen Signatur ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis nötig. Damit kann am Postschalter die Identität des Antragstellers überprüft werden. Danach erhält man ein Zertifikat in Verbindung mit einer Chipkarte.
