US-Händler bestimmen Spielregeln im Netz
Ein kalifornisches Gericht hat letzte Woche in einer einstweiligen Verfügung bestimmt, dass die internationale Künstlergruppe ETOY die Domain "etoy.com" nicht mehr benutzen darf.
Damit gab das Gericht dem Online-Spielzeughändler "eToys.com" recht, der seine Geschäfte insbesondere durch die "subversiven" Aktivitäten der Künstler diskreditiert sieht.
ETOY hat inzwischen eine "Exil"-Site eingerichtet; und von Unterstützern der Gruppe wurde die Site "toywar.com" eröffnet. Dort soll über die weiteren Ereignisse berichtet und auch Geld für den Prozess gesammelt werden.
ETOY haben 1996 die goldene "Nica" der Ars Electronica in der Kategorie "Internet Kunst" erhalten. Diesjähriger Preisträger: Linux.

Die vorläufige Entscheidung des Gerichts zeigt besonders krass, wie die amerikanische Rechtsprechung dazu tendiert, Geschäftsinteressen Namens- und Domainrechten vorzuziehen: ETOY benutzt seinen Namne länger als der Spielzeughändler und hat seine Domain im Oktober 1995 angemeldet, eToys erst im November 1997.
Laut dem in Wien lebenden ETOY-Sprecher hat eToys wiederholt versucht, den Künstlern ihre Domain abzukaufen. Das letzte Gebot lag bei 7.000 eToys-Aktien [zurzeit annähernd 50.000 Dollar] und 50.000 Dollar in bar. Obwohl dies für die Gruppe finanziell ein äußerst attraktives Angebot ist, lehnt sie es ab, da sie die Arbeit für den Aufbau des Namens nicht vergeudet wissen will.
Im jetzigen Prozess dürfte eToys die umgekehrte Strategie verfolgen: Die Künstler werden ihre Anwaltskosten [bislang 20.000 Dollar] nicht mehr lange tragen können. Die nächste Verhandlung wird wahrscheinlich Ende des Monats stattfinden.