07.12.1999

MONOPOL-TALK

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Schlussfolgerungen der Kläger gegen Microsoft

Im Kartellverfahren gegen Microsoft haben die Kläger - das Justizministerium [DOJ] und 19 Bundesstaaten - jetzt dargelegt, gegen welche Gesetze MS aus ihrer Sicht verstoßen hat.

Dabei stützen sie sich zwar auf die Tatsachenfeststellung des Gerichts vom 5. November, aber wenn die Klagenden mit ihrer juristischen Interpretation zu weit gehen, kann dies zu einer Ablehnung ihrer gesamten Position im Urteil führen.

Die Kläger werfen MS die Verletzung der Monopol-Gesetze in vier Punkten vor: durch die Abschottung des PC-Betriebssystemmarktes, durch die Einbindung des eigenen Browsers in das Betriebssystem, durch Absprachen mit PC-Herstellern und durch den Versuch, Konsumenten den Zugang zu Netscapes Browser zu verwehren.

Eine MS-Sprecherin konterte diese Interpretation: "Wir gehen davon aus, dass das Gericht letztlich entscheiden wird, dass wir fair und legal gehandelt haben und unser Vorgehen sowohl im Sinne der Konsumenten als auch der gesamten Industrie positiv war."

Inzwischen gibt es Gerüchte und Anzeichen dafür, dass sich Microsoft mit internen Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine Aufteilung des Unternehmens in eine Betriebssystem- und eine Anwendungs-Software-Firma vorbereitet. Dies könnte im Urteil angeordnet werden.

Die Schlichtungsgespräche gehen derweil hinter verschlossenen Türen eines privaten Clubs in Chicago weiter. Zu deren Verlauf haben bisher sowohl der vermittelnde Richter als auch die beteiligten Anwälte jeden Kommentar verweigert.