US-Nazis müssen Domains abgeben
Eine US-Firma des Rechtsradikalen Gerhard Lauck muss die Rechte an den Adressen "verfassungsschutz.de" sowie "bundesinnenministerium.com", .net und .org an die Bundesrepublik Deutschland abgeben.
Ein Schlichter der Weltorganisation für Geistiges Eigentum [WIPO] entschied am Freitag in Genf, dass die Firma RJG Engineering Inc. kein legitimes Interesse an den Adressen vorweisen könne und sie missbraucht habe.
Zwei der Adressen hatten zu einer Website einer von Lauck geleiteten Neonazi-Gruppe in den USA geführt. Die RJG Engineering Inc hat ihren Sitz im Bundesstaat Nebraska.
Deutschlands Streit mit NeonazisRechtliche Schritte kaum möglich
Über die Seiten Laucks wurden unter anderem Hakenkreuz-Aufkleber, Hitlers "Mein Kampf" und anderes in Deutschland verbotene rechtsextreme oder ausländerfeindliche Propagandamaterial vertrieben.
Rechtliche Schritte dagegen sind für deutsche Behörden in der Regel kaum möglich, da das Vorgehen der Neonazis in den USA und weiteren Ländern durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit geschützt ist.
