Rechtsgültigkeit von Auktionen im Netz
Der Prozess um ein im Internet versteigertes Auto, das der Händler nicht an den Höchstbieter abgeben will, ist am Freitag in Münster vertagt worden. Die Verhandlung werde im Jänner kommenden Jahres fortgesetzt, kündigte der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster an.
Dem Prozess wird wegen der wachsenden Zahl von Internet-Auktionen grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
Der Neuwagen hatte einen Wert von mehr als 50.000 DM, das Höchstgebot lag lediglich bei 23.350 DM. Bei der fünftägigen Auktion hatte der Autohändler allerdings keinen Mindestpreis angegeben. Der Kläger war als 963. Bieter mit 23.350 DM der Höchstbieter und hatte somit den Zuschlag erhalten.
Ein Autohändler aus Münster hatte sich geweigert, einen im Internet angebotenen neuen VW-Passat für einen unter dem Handelsüblichen liegenden Preis an den Höchstbieter abzugeben.
Nach den Worten des Richters ist bei dem Verfahren grundsätzlich zu prüfen, ob zwischen beiden Parteien überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Zudem müsse geklärt werden, ob ein Händler jedes Angebot anzunehmen habe.