Der Weg zum Electronic Government
Vor zwei Jahren fiel der Startschuss für das Internet-Portal Help.gv.at. Das Electronic Government ist zwei Jahre alt und steckt dementsprechend noch in den Kinderschuhen.
E-Gov
Derzeit können über Help.gv.at Informationen über Behördenwege in
allen nur erdenklichen Lebenslagen, von der Geburt eines Kindes über
die Anmeldung eines Wagens bis hin zur Passerneuerung, abgerufen
werden. Mit einem eigenen Formularserver wurde mittlerweile auch
schon das Herunterladen von Anträgen und Formularen möglich gemacht.

Anlässlich eines ARS [Akademie für Recht und Steuern]-Seminars über die elektronische Signatur formulierte Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer seine Zielvorgabe für das Electronic Government: "Bis 2005 soll jeder Amtsweg über das Internet abgewickelt werden können." Die ersten Pilotprojekte starten Anfang 2000.
"Die erste Phase, in der es darum ging, ein Informationssystem für den Bürger aufzubauen, haben wir abgeschlossen. In der zweiten Phase wird es darum gehen, einfache Amtswege über das Internet abzuwickeln. Dazu benötigen wir sichere elektronische Unterschriften, deren rechtliche Grundlage durch das am 1. Jänner 2000 in Kraft tretende Signaturgesetz geschaffen wurde", erklärt Arthur Winter, Sektionschef der Sektion IT im Finanzministerium, die mit der Umsetzung des E-Government betraut ist.
In der dritten und letzten Phase soll es dem Bürger schließlich ermöglicht werden, eine Lebenssituation mit nur einem Antrag abzuwickeln, der elektronisch und automatisch an alle betroffenen Behörden weitergeleitet wird. "Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen, die dem Bürger den vertraulichen Umgang mit seinen Daten garantieren", erklärt Winter.
Insolvenzdatei, Grundbuch und Firmenbuch online
Die ersten Schritte in Richtung Electronic Government wurden auch schon durch die Online-Verfügbarkeit von Insolvenzdatei, Grundbuch und Firmenbuch getan. Die gänzliche Umsetzung des E-Government und damit die Abwicklung von Online-Behördenwegen wird durch den Einsatz elektronischer Signaturen ermöglicht werden.
Digitale Signaturen
Ebenso wie handschriftliche Unterschriften haben auch digitale Signaturen den Zweck, die Identität des Gegenübers eindeutig festzustellen. Zu dieser Funktion, die eine Unterschrift auch im normalen Schriftverkehr leistet, können mit einer elektronischen Unterschrift auch nachträgliche Veränderungen an E-Mails oder Transaktionen festgestellt werden. Somit wird nicht nur klargestellt, wer der Urheber einer elektronischen Nachricht ist, sondern auch, ob vielleicht irgendwelche Manipulationen nachträglich vorgenommen worden sind. Bei digitalen Signaturen besitzt jeder Unterzeichner ein Signier-Schlüsselpaar, das aus einem geheimen, privaten und einem der Allgemeinheit zugänglichen, öffentlichen Schlüssel besteht.
Diese Schlüssel sind Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die von Computerprogrammen unter Verwendung mathematischer Algorithmen erstellt werden. Den privaten Schlüssel verwendet der Signator, um seine Nachricht zu signieren.
Mit dem öffentlichen Schlüssel können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und verifiziert werden. Um nun auch sicherzustellen, dass sich hinter der elektronischen Signatur tatsächlich der Unterzeichner verbirgt, wird die Zuordnung des Schlüsselpaares von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle in einem Zertifikat bezeugt.