Zu viel Naivität im Umgang mit Daten

warnung
19.04.2006

Bei der Vorlage des aktuellen Datenschutzberichts forderte der oberste EU-Datenschützer Peter Hustinx mehr Wachsamkeit im Umgang mit Daten und kritisierte Biometrie-Pässe sowie Datenspeicherpflicht.

Der EU-Datenschutzbeauftragte mahnte die Bürger zu mehr Wachsamkeit beim Umgang mit persönlichen Daten vor allem im Internet.

"Es gibt zu viel Naivität", sagte Hustinx bereits im April in Brüssel bei der Vorlage des zweiten EU-Datenschutzberichts.

Bewusster Umgang

Bürger, Angestellte und Patienten sollten sich bewusster machen, was mit ihren Angaben geschieht, und entsprechende Fragen stellen. Hustinx warnte vor Bestrebungen der 25 EU-Staaten, den Datenschutz aus Sicherheitsgründen einzuschränken.

Schon auf legalem Wege sammeln Service-Anbieter und andere Firmen eifrig Einzelheiten aus dem engsten Privatleben ihrer Kunden. Staatliche Fahnder springen auf diesen Zug dankbar auf.

Biometrie "oft überschätzt" ==

Vor allem von den neuen EU-Personaldokumenten mit biometrischen Daten dürfe man sich nicht zu viel erwarten. Die Biometrie werde "oft überschätzt", die Technik sei "noch nicht perfekt", so Hustinx.

Er sei nicht grundsätzliche gegen den Einsatz biometrischer Daten, die EU müsse aber auch entsprechende Sicherheitsstandards entwicklen. "Ich bin etwas beunruhigt von dem Husch-Pfusch-Ansatz, den der (EU-Minister-)Rat verfolgt."

Hustinx kritisierte, dass Einzelheiten bei den neuen biometrischen EU-Reisepässen noch unklar seien. In Österreich sollen die Pässe zunächst mit einem Chip ausgestattet sein, auf dem ein digitales Bild gespeichert ist. Bis Sommer 2008 soll jedes Dokument ein zusätzliches Merkmal - etwa einen Fingerabdruck - enthalten.

Kritik an Datenspeicherpflicht

Der EU-Datenschutzbeauftragte übte scharfe Kritik an der im vergangenen Dezember von den EU-Innenministern und dem Europaparlament beschlossenen Vorratsdatenspeicherung für Internet und Mobiltelefonie.

"Es wird Klagen vor nationalen Gerichten geben. Und ich wäre sehr verwundert, wenn diese nicht in Berufung gehen und vor dem Europäischen Gerichtshof landen", sagte Hustinx.

In diesem Fall werde er vor dem EU-Gericht erneut seine Bedenken gegen das umstrittene Gesetz vorbringen. Der Richtlinie fehlten "zentrale Elemente", vor allem Schutzmaßnahmen, sagte Hustinx.

Sie sei zudem nicht vollständig mit bestehendem europäischem Recht vereinbar.

Überwachung vs. Datenschutz

Im Moment gebe es unter den EU-Staaten eine Tendenz, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Datenschutz und der Überwachung zu vernachlässigen, beklagte der oberste EU-Datenschützer.

(APA)