09.01.2002

DEUTSCHLAND

Bildquelle: orf on

Urheberabgabe auf Scanner

Hersteller und Importeure von Computer-Scannern müssen für verkaufte Geräte eine angemessene urheberrechtliche Vergütung zahlen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Der Verwertungsgesellschaft Wort [VG Wort] steht laut dem Urteil wegen des Vervielfätigungspotenzials von Scannern von Gesetzes wegen ein bisher beispielsweise für Kopierer und Faxgeräte geltender Vergütungsanspruch zu.

Kaum Auswirkungen

Mit dem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage der VG Wort gegen einen Importeur über fast 80.000 Euro für den Vertrieb von 1.900 Scannern statt. Das Urteil wird allerdings kaum finanzielle Auswirkungen haben.

Die VG Wort erhebt schon jetzt auf Grund vertraglicher Vereinbarungen von den meisten Scanner-Herstellern und Importeuren Vergütungen - im vergangenen Jahr 6,4 Millionen Euro.

Verhandlungen über Vergütung

Die VG Wort verhandelt derzeit unter der Vermittlung des Bundesjustizministeriums mit den Herstellern von Computern, CD-Brennern, Druckern und Multifunktionsgeräten über einen neuen Vergütungskompromiss.