Hintergrundinfos zur elektronischen Signatur
Heute findet im Wiener Hotel de France ein Seminar zur digitalen Signatur statt. Angesichts der Einigung auf eine EU-Signaturrichtlinie diese Woche bekommt das Seminar besondere Aktualität.
Neben der EU-Signaturrichtlinie und dem österreichischen Signaturgesetz, das per 1. 1. 2000 in Kraft tritt, werden die technischen Hintergründe zu elektronischen Unterschriften und Praxisbeispiele der digitalen Signatur in Deutschland Thema des Seminartages sein.
Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer wird im Rahmen des Konferenztages über das Electronic Government sprechen.
Elektronische Unterschriften
Das am 1. Jänner 2000 in Kraft tretende österreichische
Signaturgesetz wird eine weitgehende Gleichstellung von
elektronischen und eigenhändigen Unterschriften bewirken. Damit
werden nicht nur sichere Vertragsabschlüsse im Internet, sondern
auch die Online-Abwicklung von Behördenwegen ermöglicht.


Was sind digitale Signaturen
Wie handschriftliche Unterschriften werden auch elektronische Signaturen benutzt, um den Autor einer Mail oder den Urheber einer elektronischen Transaktion zu identifizieren. Außerdem können mit elektronischen Unterschriften auch nachträgliche Veränderungen an E-Mails oder anderen Transaktionen festgestellt werden.
Jeder Unterzeichner besitzt ein Signier-Schlüsselpaar, das aus privatem und öffentlichem Schlüssel besteht. Diese Schlüssel sind Buchstaben-und Zahlenkombinationen, die von Computerprogrammen unter Verwendung mathematischer Algorithmen erstellt werden. Den privaten Schlüssel verwendet der Signator zur Erzeugung seiner elektronischen Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssel können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und verifiziert werden. Dabei wird der öffentliche Schlüssel dem Unterzeichner durch eine Zertifizierungsstelle zugeordnet.
Rechtsforum "Digitale Signatur", Freitag, 3. Dezember [9.00 - 19.00 Uhr], Hotel de France, Kosten: 5.900 ATS
