Streit um Gratisfrequenz für Mobilkom
Der Verwaltungsgerichtshof [VwGH] hat im Beschwerdeverfahren der Connect Austria [One] über die Gratiszuweisung von zwei mal fünf MHz-Frequenzen an die Mobilkom nun den Europäischen Gerichtshof [EuGH] angerufen.
Fraglich ist einerseits, ob der VwGH für eine derartige Beschwerde zuständig ist, andererseits, ob die stattgefundene GSM-1800-Frequenzzuteilung mit den herrschenden europarechtlichen Wettbewerbsregeln vereinbar ist. Bis zur Klärung dieser Frage wird das Verfahren in Österreich ausgesetzt. An eine Entscheidung des EuGH sind die österreichischen Gerichte gebunden.
Gemäß Europarecht sei, so One, im innerstaatlichen Bereich eine eigene Beschwerdeinstanz für Telekom-Konzessionsangelegenheiten einzurichten. In Österreich sei dies aber noch nicht geschehen. Daher, so One, sei der Fall an den VwGH geraten, der "nun aber selbst bezweifelt, ob er dafür zuständig ist". Neben der grundsätzlichen Frage der Zuständigkeit richte der VwGH auch die Frage an den EuGH, ob die Gratiszuteilung an ein marktbeherrschendes Unternehmen [Mobilkom], an dem der Staat noch dazu mehrheitlich beteiligt ist, "überhaupt zulässig" sei.