02.12.1999

ENFOPOL

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Justizministerium reagiert auf Vorwürfe

Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Heinz Mayer und des Rechtsanwalts Michael Pilz im Auftrag des Forum Mobilkommunikation [FMK] sind die ins Europäische Rechtshilfeübereinkommen eingebetteten Telekommunikations-Abhörpläne höchst bedenklich [die Futurezone berichtete].

Als grundrechtswidrig wurde vor allem die "Verpflichtung zur Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur ohne Kostenersatz und die damit verbundene Überwälzung der Kosten der Überwachungseinrichtungen auf die Kommunikationsgebühren" eingestuft.

Bedenklich erscheint den Gutachtern auch die durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eingeführte Bestimmung, wonach Betreiber in bestimmten Fällen auch ohne richterlichen Befehl dazu angehalten werden können, Verbindungsdaten, also Informationen darüber, wer wann ein bestimmtes Gespräch mit wem geführt hat, weiterzugeben. Das könne einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses darstellen.

Justizministerium kontert

Das Justizministerium hat auf das Gutachten jetzt reagiert: "In 493 Fällen ist im vergangenen Jahr die Anordnung zu einer Telefonüberwachung durch einen richterlichen Bescheid ergangen", heißt es in einer Aussendung. Dies sei nur dann zulässig, wenn die Maßnahme zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe belegten Tat diene.

Das im Auftrag des FMK vom Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Heinz Mayer und Rechtsanwalt Michael Pilz erstellte Enfopol-Gutachten sei unrichtig, so das Ministerium. Die Kosten für die Überwachung würden überdies nicht auf den Betreiber abgewälzt, sondern diesem "in angemessenem Umfang" ersetzt.

Aus der Aussendung:

Die Experten "irren, wenn sie meinen, dass die Strafprozessordnung nicht definiere, worin denn eigentlich die Überwachung des Fernmeldeverkehrs bestehe und die Überwachungsbehörden im Ergebnis durch die gerichtliche Anordnung lediglich verpflichtet würden, alle nur möglichen technischen Daten zu sammeln und auszuwerten". Es verstehe sich von selbst, dass die Betonung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch für die Wahl der konkreten Überwachungsart zur Anwendung gelange und die gerichtlichen Anordnungen daher im Einzelnen definierten, welche Daten zu übermitteln und auszuwerten seien, so das Ministerium.

Außerdem verwies das Justizressort auf die "umfangreichen Löschungsverpflichtungen" von Daten, die unzulässig ermittelt wurden oder für Beweiszwecke nicht erforderlich seien. Hinsichtlich dieser Löschungen hatte allerdings erst vor kurzem der grüne Abgeordnete Peter Pilz im Hauptausschuss des Nationalrats Bedenken angemeldet.