25.12.2001

HYPER & LINK

Bildquelle: ford

fuckgeneralmotors.com darf auf Ford linken

Ein US-Gericht hat eine Klage der Ford Motor Company gegen das Hacking- und Bürgerrechtsurgestein 2600 Enterprises abgewiesen.

2600 ist Inhaber der Domain "fuckgeneralmotors.com". Auf der entsprechenden Website konnten Besucher einst ihre negativen Erfahrungen mit den Produkten des Automobilkonzerns General Motors kundtun. Später wurde die Domain einfach zu Ford.com umgeleitet.

Das Recht zum Hyperlink

Im Urteil unterschied der Richter zwischen dem aktuellen Fall und der Möglichkeit, "Ford" als Bestandteil eines Domainnamens zu verwenden - was eventuell rechtswidrig gewesen wäre. 2600 ist über die Abweisung der Klage "absolutely delighted", moniert aber, dass wichtige First-Amendment-Grundlagen [Recht zur freien Meinungsäusserung etc.] ausgeklammert blieben.

Das Gericht unterstrich das "Recht zum Hyperlink": "Das Markenrecht erlaubt dem Kläger nicht, einen Link auf seine Website zu untersagen, nur weil er mit dem Domainnamen oder dem Inhalt der linkenden Site nicht einverstanden ist".

Die Electronic Frontier Foundation unterstützte 2600 Enterprises mit einem Rechtsbeistand.