120 Jahre Haft für Verteiltes Rechnen
Einem ehemaligen Systemadministrator der Universität in Georgia drohen nicht weniger als 120 Jahre Haft, weil er auf zahlreichen Uni-Rechnern eine Software für verteiltes Rechnen [Distributed Computing, DC] installiert hatte.
David McOwen hat das Tool, das brachliegende Rechenkapazitäten einem DC-Projekt zur Verfügung stellt, 1999 auf rund 500 Uni-PCs, die zu sechs verschiednen Instituten gehören, installiert.
Die Universität in Georgia, die in diesem Sommer noch mehr als 400.000 USD Schadensersatz von McOwen verlangen wollte, hat sich offensichtlich unterdesen entschieden, an ihren ehemaligen Mitarbeiter ein noch "gründlicheres" Exempel zu statuieren.
Mc Owen drohen nach der jetzt vorliegenden Anklageschrift insgesamt bis zu 120 Jahre Haft - für jedes betroffene Uni-Institut 15 Jahre.
Universität in GeorgiaSchlüssel knacken
Die absurd hohe Strafe für das Verteilen von Rechenleistung erklärt sich damit, dass McOwen mittels zweier "Hackerparagraphen" angeklagt wird, die sein Vorgehen als unerlaubtes Eindringen in ein fremdes System und dessen böswillige Manipulation definieren.
Dass diese jurustische Keule gegen den Techniker geschwungen wird, mag auch damit zusammenhängen, dass das Projekt, für das er Rechenleistung "organisierte", zwar wissenschaftlich begründet ist, sich aber mit dem Knacken eines RC5-Schlüssels mittels "Brute Force" beschäftigte.
Dass die ungenützten Rechenkapazitäten, die in Computern brachliegen, weil diese in der Regel nicht rund um die Uhr im Gebrauch sind, sinnvoll eingesetzt werden können, hat die Suche nach Außerirdischen mit dem SETI@home-Projekt eindrucksvoll auch breiteren Kreisen nahegebracht.
Bei dem distributed.net -Projekt, das McOwen installierte, handelt es sich um den Versuch, einen RC5-Schlüssel mit 64 Bit mittels Brute Force zu knacken. Dazu werden schlicht alle möglichen Schlüssel einzeln überprüft.
Bovine RC5-Projekts"Hacker-Paragraphen" als Freibrief
Für McOwen dürfte in dem Prozess, der im Januar beginnt, von entscheidender Bedeutung sein, ob und wie ihm die Installation von "Fremd-Software" untersagt war.
Für die Electronic Frontier Foundation [EFF], die den Fall genau verfolgt, ist die Anklage dagegen vor allem ein Beispiel für den Missbrauch von "Hacker-Paragraphen" durch Gerichte und Anwälte.
Die Organisation befürchtet, dass mit den seit dem 11. September weltweit noch verschärften Gesetzen immer mehr Un- oder Minderschuldige mit drakonischen Strafen belegt werden, weil jeder nicht-authorisierte Eingriff in ein System sofort als Angriff auf die nationale Sicherheit verstanden wird.
Nach dem Ermessen der EFF müsste für einen Fall wie den McOwens die schon erfolgte Strafe eigentlich genügen - er wurde nach Bekanntwerden seiner Aktivitäten schlicht entlassen.
Electronic Frontier Foundation
