Regelung der Pflichten von Webshops
Einkaufen via Internet wird erleichtert. Ab 1. Jänner 2002 schreibt das E-Commerce-Gesetz mehr Transparenz vor: Online-Händler sind verpflichtet, alle für den Kunden relevanten Daten auf der Homepage anzuführen.
Darunter fallen z. B. Adresse, Telefonnummer und Aufsichtsbehörde. Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein. Bestellvorgänge müssen erklärt werden, Eingabe-Fehler leicht korrigierbar sein.
Ist Ihr Webauftritt gesetzeskonform?
Die Wirtschaftskammern Österreichs bieten im Jänner bereits die
ersten Seminare zum Thema "Das neue E-Commerce-Gesetz: Ist Ihr
Webauftritt gesetzeskonform?" an.
WirtschaftskammerBei Haftung gilt Niederlassung des Anbieters
Eine deutliche Regelung gibt es auch in der Haftungsfrage. So gilt u. a. bei Streitfragen künftig das Recht jenes Landes, in dem der Anbieter niedergelassen ist.
Vergehen gegen das E-Commerce-Gesetz werden mit Strafen bis zu 3.000 Euro geahndet.
