24.10.2001

VERORDNUNG

Bildquelle: FuZo

Überwachung von Handy, Fax und E-Mail

Von einem "unverzichtbaren Instrument zur Verbrechensbekämpfung" spricht die deutsche Bundesregierung: Die Überwachung von Telefon- und Handygesprächen, Faxen, E-Mails und SMS soll helfen, Verbrechern auf die Spur zu kommen.

Möglich ist das schon länger - aber erst die am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Verordnung regelt die nötigen technischen Voraussetzungen, sodass im Verdachtsfall der Zugang zu den benötigten Daten leichter möglich ist.

Provider von E-Mail-Konten

Betroffen sind aber nur Betreiber der so genannten "öffentlichen Netze" für Telefon und Mobilfunk sowie bestimmte Internet-Service-Provider.

Dazu gehören aber nicht die Anbieter von reinen Inhalten für das Internet, wohl aber die Provider von E-Mail-Konten. Anbieter von beidem - wie T-Online und AOL - müssen also nur die elektronische Post überwachen können.

Nicht betroffen sind - entgegen der ursprünglichen Planung - kleinere Dienstleister beispielsweise für interne Anlagen in Hotels und Krankenhäusern.