Überwachung von Handy, Fax und E-Mail
Von einem "unverzichtbaren Instrument zur Verbrechensbekämpfung" spricht die deutsche Bundesregierung: Die Überwachung von Telefon- und Handygesprächen, Faxen, E-Mails und SMS soll helfen, Verbrechern auf die Spur zu kommen.
Möglich ist das schon länger - aber erst die am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Verordnung regelt die nötigen technischen Voraussetzungen, sodass im Verdachtsfall der Zugang zu den benötigten Daten leichter möglich ist.
Anbieter müssen Vorkehrungen schaffen
Geplant wurde die Verordnung schon vor den Terroranschlägen vom
11. September. Mit der Verordnung werden die Anbieter verpflichtet,
die technischen und organisatorischen Vorkehrungen für eine
Überwachung zu schaffen.

Provider von E-Mail-Konten
Betroffen sind aber nur Betreiber der so genannten "öffentlichen Netze" für Telefon und Mobilfunk sowie bestimmte Internet-Service-Provider.
Dazu gehören aber nicht die Anbieter von reinen Inhalten für das Internet, wohl aber die Provider von E-Mail-Konten. Anbieter von beidem - wie T-Online und AOL - müssen also nur die elektronische Post überwachen können.
Nicht betroffen sind - entgegen der ursprünglichen Planung - kleinere Dienstleister beispielsweise für interne Anlagen in Hotels und Krankenhäusern.
Überwachung nur bei Verdacht
Eine Regierungssprecherin betonte, dass der Staat seine
Befugnisse zur Überwachung von Telekommunikation mit dem Gesetz
nicht ausweite. Weiterhin gelte, dass Telefonate und SMS nur bei
Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und nur im Einzelfall
überwacht werden dürfen.
