Yahoo pocht auf US-Meinungsfreiheit
Der Portalbetreiber Yahoo kämpft in den USA um Immunität vor ausländischen Strafen - und erlitt einen Rückschlag.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in den USA schützt den Internet-Anbieter Yahoo nicht automatisch vor Entscheidungen ausländischer Gerichte.
Das Berufungsgericht in San Francisco wies am Donnerstag eine Klage von Yahoo ab, die auf Immunität vor den Strafen abzielte, die ein französisches Gericht vor fünf Jahren wegen des Vertriebs von Nazi-Objekten auf den Auktionsseiten des Anbieters verhängt hatte.
Die Firma hatte damals freiwillig zahlreiche Nazi-Memorabilia von seinen Seiten gelöscht. Sie will jedoch nicht akzeptieren, dass sie nach Ansicht der Pariser Justiz derartige Angebote für französische Nutzer grundsätzlich sperren muss.
Das US-Berufungsgericht entschied mit sechs zu fünf Stimmen, die Klage von Yahoo abzuweisen.
Freiwillige Löschung als Knackpunkt
Das Berufungsgericht wies nun darauf hin, dass die freiwillige Löschung durch den Anbieter gegen sein Argument spreche, dass es ihm um die freie Meinungsäußerung gehe.
Außerdem sei unwahrscheinlich, dass die von dem Pariser Gericht verhängten Tagsätze von damals 100.000 Franc [etwa 15.000 Euro] in den USA eingetrieben werden könnten, da US-Gerichte in der Regel keine ausländischen Geldstrafen vollstreckten.
Der Rechtsstreit erregte seinerzeit Aufsehen, weil es erstmals im großen Stil um die Frage der juristischen Grenzziehung im Internet ging. In Frankreich ist es im Gegensatz zu den USA verboten, mit Nazi-Gegenständen zu handeln oder sie auszustellen.
(Futurezone/AFP)