26.05.2001

AUSTRO MECHANA

22,5 ATS Urheberabgabe pro Videostunde

Die Austro Mechana hat im "Wiener Amtsblatt" eine Urheberrechtsabgabe auf Festplattenvideorekorder ab dem 1. Juni angekündigt ["Tarif für Vervielfältigungen auf Festplatte in digitalen Videorekordern"].

Demnach sollen beim Kauf "pro Spielstunde TV-Aufzeichnungen" 22,5 ATS entrichtet werden.

Da die entspechenden Geräte in Österreich praktisch noch nicht verkauft werden, sollten die Diskussionen [oder Auseinandersetzungen vor Gericht] über den Anspruch im Grundsatz und dessen konkrete Umsetzung erst zum Zeitpunkt der ensthaften Markteinführung erfolgen.

In Österreich sind Urheber-Abgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorekorder bis zum CD-Brenner -dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden. Die AM vertritt allerdings auch den Standpunkt, dass die PC-Festplatte eindeutig als Datenträger einzuordnen und nicht Teil des Geräts also des PCs ist.

Streit programmiert

Grundsätzliche wäre zu klären, ob die Festplatten fixer Bestandteile der Geräte sind, und somit in Österreich überhaupt mit einer Urheberabgabe belegt werden dürfen.

Im Detail müßte geklärt werden, wie die "Spielstunde" in eine bestimmte Speicherkapazität umgerechnet werden soll.

Da die Informationspolitik der Austro Mechana offensichtlich nicht immer gradlinig erfolgt, entsprechen auch jüngere der untenstehenden Berichte nicht unbedingt dem aktuellen Stand der Dinge.