Widerstand gegen Kameras an Schulen

Überwachung
15.04.2008

Datenschützer warnen vor Tabubruch

Die Pläne von zehn Wiener Direktoren, die Gänge ihrer Schulen mit Videokameras überwachen zu wollen, stoßen bei Datenschützern erwartungsgemäß auf Widerstand. Sie fürchten einen Tabubruch.

"Eine Schule ist schließlich kein Gefängnis", so Adrian Dabrowski von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz, die alljährlich den "Big Brother"-Award verleiht. Zudem zeige die Entwicklung in anderen europäischen Ländern wie etwa Großbritannien, dass es für einmal installierte Kameras immer neue Verwendungsmöglichkeiten gebe.

Zusperren statt Kamerüberwachung?

Der Einsatz der Kameras in den Schulen ist an Auflagen gebunden. Die Direktoren können die Videoüberwachung nur für einen bestimmten Sachverhalt wie etwa Sachbeschädigung beantragen.

Die Datenschutzkommission [DSK] im Bundeskanzleramt prüft im Vorfeld, ob der Eingriff im Verhältnis zu den Persönlichkeitsrechte der Betroffenen steht. "Vielleicht kann man ja den gleichen Effekt mit anderen Mitteln wie etwa dem Versperren von bestimmten Räumen erzielen", so Gregor König von der DSK.

Was mit den Daten passieren darf

Die gesammelten Daten dürfen dann auch nur dazu verwendet werden, um jene Delikte zu klären, für die sie beantragt worden sind. Wird also eine Überwachung wegen Vandalismus beantragt, so dürfen etwa Raufereien nicht mit Hilfe der gewonnen Bilder geklärt werden.

Zumindest theoretisch, denn in der Praxis ist diese strikte Trennung nicht immer einfach. "Wir können ja nicht immer danebenstehen", räumte König ein. Bei einem Prozess dürften zweckfremde Daten allerdings nicht verwendet werden.

Auswüchse wie in den USA, wo die Kameras sogar in WC-Anlagen von Schulen zum Einsatz gekommen sind, um Drogendeals und Vandalismus zu verhindern, sind laut DSK in Österreich vorerst nicht zu befürchten. "Das ist nach derzeitigem Recht nicht möglich", sagte König.

(APA)