29.06.2005

ENTSCHEIDUNG

Hinweis zu Handy-Entsperrung weiter erlaubt

Der Diskont-Handyanbieter Yesss darf weiterhin auf seiner Website Tipps zum Entsperren geben.

Konkret weist Yesss auf Websites hin, die es Konsumenten ermöglichen, billig ihr Mobiltelefon entsperren zu lassen.

T-Mobile war gegen diese Praxis vor Gericht gegangen und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Verfahren habe T-Mobile nun in der ersten Instanz verloren, behauptet Yesss. Stimmt nicht, sagt T-Mobile, bloß die einstweilige Verfügung sei abgewendet worden, das Verfahren selbst aber noch im Laufen.

In der Angabe von Gratis-Entsperradressen auf der Yesss-Website wollte T-Mobile eine "Aufforderung zum Rechtsbruch" erkennen. Das Wiener Handelsgericht teilt diese Ansicht nicht und hat mit seinem Beschluss die von T-Mobile beantragte einstweilige Verfügung abgewiesen, so Yesss.