IT-Branche will keine Trivialpatente
In einem Positionspapier spricht sich Österreichs IT-Wirtschaft gegen den EU-Vorschlag zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen in seiner derzeitigen Form aus.
Ein Arbeitskreis des Fachverbands Unternehmensberatung und Informationstechnologie [UBIT] der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] legt darin die wichtigen Punkte fest, die laut Gruppe in der Richtlinie Beachtung finden müssten.
"Wir haben uns dabei nicht von den oft rein politischen Äußerungen der letzten Monate beeinflussen lassen, sondern sind sachlich mit Blick auf die österreichische Software-Branche, die immerhin schon fast 30 Prozent ihres Umsatzes im Export erzielt, vorgegangen", meint UBIT-Fachverbandsobmann Friedrich Bock.
Der Fachverband als gesetzliche Interessenvertretung der IT-Branche legt diese Stellungnahme den österreichischen Vertretern im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament mit der Aufforderung vor, diese Position entschieden zu vertreten.

Softwarepatente nicht notwendig
Generell spricht sich die Arbeitsgruppe gegen Patente auf Software aus, der Schutz für geistiges Eigentum sei durch das Copyright ohnedies abgedeckt, so Bock zu futurezone.ORF.at.
Softwarepatente seien daher nicht notwendig, außer in Ausnahmefällen, die genau geregelt sein müssten - die Schwammigkeit des derzeitigen Richtlinien-Vorschlags wurde auch schon von anderer Seite mehrmals kritisiert.
Als Ausnahmefälle sieht die Arbeitsgruppe laut Bock nur Erfindungen, die einen Software-Bestandteil haben, der mitgeschützt werden muss. Ein Softwarebestandteil alleine könne jedoch nicht geschützt werden. Trivialpatente werden abgelehnt.
Grundsätzlich jedoch begrüßt die Arbeitsgruppe, der insgesamt 40 Personen quer durch Österreichs IT-Wirtschaft angehören, die Richtlinie, da sie einen bisher rechtsfreien bzw. -unsicheren Raum regeln könnte.
"Algorithmen, Logik, Schnittstellen, Geschäftsprozesse sowie die Darstellung auf einem Medium wie Bildschirm oder Ausdruck - d. h. ohne 'technischen Beitrag' - sind nicht patentierbar. Isolierte Programmansprüche sind unzulässig."

Aufsicht für Patentamt
Auch zur Gebarung des Europäischen Patentamts hat die Arbeitsgruppe Stellung bezogen.
Die bisherige Praxis könne nicht hingenommen werden, eine Änderung des Status sei ebenso erforderlich wie ein "Check-und-Balance-System", so das Papier. Zudem soll die Erteilungspraxis dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] unterworfen werden.
Daneben sollen Patenterteilungsverfahren beschleunigt werden - auch eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer für Patente auf computerimplentierte Erfindungen regt die Arbeitsgruppe unter anderem an.