Koalition einigt sich auf Telekom-Gesetzesnovelle
Die ÖVP und die FPÖ haben sich nach Gesprächen mit den bisherigen GSM-Mobilfunkbetreibern [Mobilkom, max.mobil, One und tele.ring] sowie möglichen neuen Bewerbern um UMTS-Lizenzen [Universal Mobile Telecommunications System] über den Inhalt der Telekom-Novelle geeinigt.
Die Novelle wird morgen, Mittwoch, im Rahmen des Budget-Begleitgesetzes beschlossen und regelt primär die Vergabe der UMTS-Konzessionen.
Ein wesentlicher Punkt der Novelle besteht darin, dass die Vergabe in Form einer Versteigerung geschehen wird und nicht durch ein Verfahren bei dem die Entscheidung von der Analyse der Business-Pläne abhängt. Die Regulierungsbehörde Telekom Control [TKC] werde die Regeln für die Ermittlung des höchsten Gebotes festlegen. Den Zuschlag erhalten in der Folge jene Bewerber, die das höchste Frequenznutzungsentgelt leisten.

Außerdem sieht die Novelle vor, dass diejenigen der bisherigen GSM-Mobilfunkbetreiber, die eine UMTS-Lizenz erhalten, neu in den Markt eintretenden UMTS-Konzessionsinhabern für vier Jahre ihre Infrastruktur gegen ein entsprechendes, angemessenes Entgelt zur Verfügung stellen müssen [nationales Roaming].
Damit sei eine Lösung gefunden worden, die verfassungsrechtlich unbedenklich sei und den Telekommunikationsrichtlinien der EU entspreche, heißt es in der Presseinformation von ÖVP-Telekom-Sprecher Helmut Kukacka.
Es sei so auch eindeutig klar, dass für alle Beteiligten Chancengleichheit für den Erwerb dieser Frequenzen bestehe. Die bisherigen Mobilfunk-Konzessionsinhaber können durch UMTS-Lizenzen ihre Produktpalette erweitern, gleichzeitig werde neuen Betreibern der Marktzutritt nicht verwehrt.