Kanada: Sammelklage gegen Musikkonzerne

COPYRIGHT
08.12.2009

Labels drohen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe

Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne Warner Music, Sony, EMI und Universal müssen sich in einer Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen vor Gericht verantworten. Bei der bereits im Oktober 2008 eingebrachten Klage geht es um Songs, die zwar auf CD-Kompilationen veröffentlicht wurden, für die die Labels jedoch nie die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und keine Lizenzgebühren entrichtet hatten.

300.000 Songs

Laut dem kanadischen Copyright-Experten und Rechtsprofessor Michael Geist, der in seinem Blog und in einer Kolumne für den "Toronto Star" auf den Fall aufmerksam machte, soll es sich dabei um mehr als 300.000 Songs handeln.

Die Titel seien von den Labels seit einer Änderung des kanadischen Copyright-Gesetzes in den 1980er Jahren zwar auf Listen vermerkt worden, davon abgesehen hätten die Labels aber keine Aktivitäten gesetzt.

Schadenersatz in Milliardenhöhe

Laut Gerichtsunterlagen haben die Labels bereits ausstehende Zahlungen in der Höhe von 50 Millionen kanadischen Dollar (31,8 Mio. Euro) eingeräumt.

Die Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber, zu denen unter anderen die Erben des Jazzmusikers Chet Baker gehören, könnten sich jedoch auf mehr als sechs Milliarden kanadische Dollar (3,8 Mrd. Euro) belaufen. Denn in der Sammelklage fordern die Kläger Schadenersatzzahlungen von bis zu 20.000 Dollar pro Song.

Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bemesse sich nach denselben Regeln, nach denen die Musikkonzerne Millionenschäden durch den nicht lizenzierten Tausch ihrer Titel in Filesharing-Netzwerken behaupten würden, ätzte Geist in seinem Blog. Nachdem die Musikindustrie Konsumenten jahrelang vorgeworfen habe, das Copyright nicht zu respektieren, lasse sich eine gewisse Ironie an dem Fall nicht übersehen.

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