20.02.2002

EUROPA

Bildquelle: FuZo

EU-Regelung zu Software-Patenten

Die EU-Kommission hat es sich zum Ziel gesetzt, Klarheit bei der Erteilung von Patenten für Software in der EU zu schaffen. Sie legte dazu heute einen Gesetzesvorschlag vor.

Demnach dürfe künftig Software nur ein EU-Patent erhalten, wenn sie zusammen mit der Hardware geschützt ist. Sie muss also eine technische Auswirkung haben und im Zusammenhang mit einen Computer, Datenprozessor oder Computernetzwerk stehen.

Programme, die nur eine Geschäftsidee enthalten, sollen nicht patentierbar sein.

Zusammen mit der Hardware geschützt

Die EU wähle mit dem Vorschlag, der erst von EU-Ministerrat und EU-Parlament beschlossen werden muss, einen Mittelweg zwischen dem US-Modell, das die Patentierbarkeit von Software erlaubt, und der völligen Freigabe von Software, sagte Bolkestein.

Um ein Patent zu erhalten, müsse der Erfinder einen "technischen Beitrag" leisten, der nicht für alle Anwender offensichtlich ist.

Als Beispiel nannte der Kommissar die Steuerungssoftware für einen Röntgenapparat oder ein Programm zur Beschleunigung eines Computers.

Während die Copyright-Bestimmungen immer ein ganzes Computerprogramm schützen, gelte ein Patent nur für patentierbare Teile des Programms.

Theorie und Praxis des EU-Patentrechts

Bisher verbietet das europäische Patentübereinkommen grundsätzlich die Patentierung von Software.

Jedoch hat das Europäische Patentamt [EPA] in den letzten Jahren 30.000 Patente auf Programmieraufgaben, Geschäftsideen und organisatorische Verfahren erteilt. Eine Praxis, die eine Novellierung des Rechts hinsichtlich Software zwingend erscheinen lässt.