Mannesmann-Freisprüche aufgehoben

bgh
21.12.2005

Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht.

Der deutsche Mannesmann-Prozess um Millionenabfindungen an frühere Manager nach der Übernahme durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone muss neu aufgerollt werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] hat am Mittwoch in wesentlichen Teilen die Freisprüche für Deutsche-Bank-Chef Ackermann und andere Angeklagte wie den früheren Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser aufgehoben.

Mit Ausnahme einer bestimmten Bonuszahlung werde das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und zur neuen Entscheidung zurückverwiesen, erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf.

Im Juli 2004 hatte das Landgericht Düsseldorf die sechs Angeklagten nach einem spektakulären Prozess freigesprochen.

57 Mio. Euro flossen an Vorstände

Ackermann und fünf weiteren Angeklagte - unter ihnen auch der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel - war von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Untreue oder Beihilfe dazu vorgeworfen worden.

Im Kern geht es um 57 Millionen Euro Prämien und Abfindungen, die bei der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone im Jahr 2000 an Führungskräfte des Düsseldorfer Traditionskonzerns geflossen waren.

Ackermann erneut in Bedrängnis

Sollte Ackermann in der neuen Verfahrensrunde verurteilt werden, wäre er an der Spitze von Deutschlands größtem Kreditinstitut kaum zu halten.

Doch auch schon die Aussicht auf einen erneut langwierigen Gerichtsprozess - das Verfahren läuft schon fast zwei Jahre - wurde im Umfeld der Bank bereits als Grund für einen möglichen Rücktritt Ackermanns bezeichnet.

Das ohnehin belastete Image der Deutschen Bank könne durch neuerliche öffentliche Gerichtsauftritte Ackermanns weitere Kratzer erleiden, hieß es zuletzt. Ackermann führt die Bank seit Mai 2002, seit 1996 ist er Mitglied im Vorstand.