21.07.2001

MICROSOFT

Bildquelle: fuzo

"Kartellverfahren nicht beschleunigen"

Microsoft hat sich in dem schwebenden Kartellverfahren in den USA gegen eine beschleunigte Zurückweisung des Falls an die Vorinstanz ausgesprochen.

Zunächst solle das Berufungsgericht für den District of Columbia noch einmal Teile seines jüngsten Urteils in dem Fall überprüfen, hieß es am Freitag in Washington in einem Antrag des Konzerns bei dem Gericht.

De-facto-Monopolstellung

Ende Juni hatte das US-Berufungsgericht das im vergangenen Jahr gefällte Urteil von Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson zur Zerschlagung des Softwarekonzerns in zwei Teile aufgehoben.

Zugleich hatte das Gericht aber die Einschätzung des Bezirksgerichts vollständig aufrechterhalten, Microsoft habe bei PC-Betriebssystemen mit einem Marktanteil von 95 Prozent eine Monopolstellung erreicht.

Ist die Verbindung von Explorer und Windows "rechtswidrig"?

Außerdem verwies das Gericht die Entscheidung von Richter Jackson, die Verbindung zwischen dem Microsoft-Internet-Browser Explorer und dem Betriebssystem Windows sei "rechtswidrig", zurück an die Vorinstanz.

Ein neuer Bezirksrichter soll nun Rechtsmittel erwägen und zugleich überprüfen, ob es Nachteile für andere Anbieter von Browsern gebe.

Auswirkung auf Windows XP

Falls es entgegen dem Antrag von Microsoft dennoch zu einer beschleunigten Zuweisung des Falls zurück an die untere Instanz kommt, würde dies nach Einschätzung von Experten den Anwälten der Kläger mehr Zeit geben zu entscheiden, ob sie auch gegen das neue Betriebssystem Windows XP gerichtlich vorgehen wollen.

Windows XP soll bereits im Oktober auf den Markt kommen. Kommt es nicht zu einer schnelleren Zurückweisung an die untere Instanz, würde das Verfahren regulär erst Mitte August nach einer Wartezeit von 45 Tagen an ein Bezirksgericht zurückgehen.

Das US-Justizministerium hatte ihren Antrag auf schnelle Zurückweisung des Verfahrens an die untere Instanz mit der außergewöhnlichen Bedeutung des Falles und des starken öffentlichen Interesses an einer zügigen Entscheidung begründet.

Zudem hatte das Ministerium argumentiert, dass eine Verzögerung die Unsicherheit in der Computerbranche verlängern würde.