max.mobil als "Großer Bruder"
Die Pläne von max.mobil für einen Dienst namens "Friendfinder", der es erlaubt, Benutzer bis auf wenige Meter zu lokalisieren, stoßen auf heftige Kritik der ARGE Daten.
"Das Aufspüren von Personen mit eingeschaltenen Handys ist eine GSM-Funktion, die bisher nur zum Auffinden von Schwerverbrechern benutzt wurde", sagt Hans Zeger, Obmann des Datenschutzvereins.
"Massiver Eingriff in Privatsphäre"
Besonders die generelle Überwachungserlaubnis [white list] stelle
einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Der "Friendfinder"
sei im Grunde nur für "Paranoiker, Spanner und Privatsheriffs"
geeignet.
ARGE DatenStrafverfolger und Bewegungsmelder
"Offenbar stellen Kunden für die Mobilfunkbetreiber bloß biologische Bewegungsmelder dar, deren Privatsphäre nach Belieben missachtet werden kann", so Zeger weiter.
Die Mobiltelefonanbieter hatten - bei einschlägigen Wünschen der Polizei - in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Live-Ortung zu schwierig und zu teuer und daher unerwünscht sei.
Für die Strafverfolgung besteht allerdings schon jetzt die Möglichkeit, den Standort eines Verdächtigen mit kurzer Zeitverzögerung zu ermitteln.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe im "European Telecom Standards Institute" arbeiten Polizei, Telekom-Industrie und Geheimdienste bereits daran, die geografischen Daten in ihre technischen Überwachungsszenarien zu integrieren.
Die Jagd auf die Handy-DatenZeger im Originalton:
"Sollte ein Unternehmen auf die Idee kommen, diesen max.mobil-Dienst ohne Wissen des Mitarbeiters einzusetzen, und auf Grund der Daten negative Konsequenzen gegenüber einem überwachten Mitarbeiter ziehen,stellt das eine Verletzung der Geheimhaltung dar und kann gemäß § 51 DSG2000 mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
Nach dem ArbVG ist der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, zustimmungspflichtig. Überwachungsmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind generell verboten. Es wird den Arbeitsgerichten überlassen bleiben, festzustellen ob 'friendfinder' in die erste oder zweite Kategorie fällt."
