VoiceStream-Kauf nimmt nächste Hürde
Die geplante Übernahme der US-Mobilfunkanbieter VoiceStream Wireless und Powertel durch die Deutsche Telekom [DT] haben nach Angaben der Telekom die letzte regulatorische Hürde in den USA genommen.
Die Telekom teilte am Dienstag mit, der Ausschuss für ausländische Investitionen [CFIUS] in den USA habe seine Überprüfung abgeschlossen und werde keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
In der vergangenen Woche hatte bereits die US-Regulierungsbehörde für Telekommuniktaion [FCC] der Übernahme zugestimmt. Zuvor hatte es in den USA mehrfach Bedenken wegen des hohen Anteils des Bundes an der Telekom gegeben.
Das CFIUS steht unter dem Vorsitz des US-Finanzministeriums. Dem Ausschuss gehören auch Vertreter des US-Verteidungs- und des -Außenministeriums an. Die Überprüfung des Erwerbs von VoiceStream und Powertel sei nun unter Sicherheitsaspekten abgeschlossen, teilte der deutsche Konzern weiter mit.
VoiceStreamTransaktion soll Ende Mai abgeschlossen sein
Die geplanten Zusammenschlüsse unterliegen nach Angaben des Bonner Konzerns nunmehr noch "den üblichen" Bedingungen.
"Damit liegen die drei Unternehmen weiter voll im Zeitplan und rechnen damit, die Transaktion Ende Mai 2001 abzuschließen," erklärte DT.
Gegen die geplanten Übernahme der beiden Mobilfunkanbieter hatte es in den USA wiederholt Kritik gegeben. US-Parlamentarier hatten Bedenken gegen die VoiceStream-Übernahme geäußert und das mit dem hohen Staatsanteil bei der DT und damit möglichen Gefahren für die US-Sicherheit begründet.
DT übernimmt VoiceStreamEinigung mit FBI und Justizministerium
Nach US-Recht können die Kartellbehörden Übernahmen von US-Firmen durch ausländische Unternehmen verweigern, wenn diese sich zu mehr als 25 Prozent im Besitz eines ausländischen Staates befinden und eine Fusion nicht im Interesse der amerikanischen Öffentlichkeit ist.
Um nationalen Sicherheitsbedenken entgegenzuwirken, hatten DT und VoiceStream mit dem FBI und dem Justizministerium bereits im Jänner eine Einigung erzielt, wonach es den Behörden künftig möglich ist, Inlandsgespräche abzuhören, falls dazu eine gerichtliche Genehmigung vorliegt.
Zugleich hatten die Unternehmen der Überwachung von Gesprächen von und nach den USA zugestimmt.
